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Standbewachung - Hallen 15 - 17
Artikelnr.: KOETT_0001
KÖTTER SE & Co. KG Security, Düsseldorf
31,82 € / STD
zzgl. MwSt.
Die tatsächlichen Verbrauchskosten werden in Ihrem Bestellbestand nach Ende der Veranstaltung angezeigt.
Bestellfrist 05.11.2023
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Details auf einen Blick
Verfügbar in folgenden Hallen
Halle 15
Halle 16
Halle 17
Freigelände
Halle 16
Halle 17
Freigelände
Die Dienstleistung beginnt zu den angemeldeten Zeiten und erfolgt bis zum Eintreffen des Standpersonals bzw. der Ablösung am nächsten Morgen.
Durch das Sicherheitsunternehmen werden in einem Standprotokoll die Exponate und andere zu sichernde Gegenstände erfasst und täglich vom Auftraggeber auf Vollständigkeit quittiert. Berechnet wird die im Dienstnachweis bzw. in den Standprotokollen bestätigte Zeit.
Die Bewachung ist nach folgenden Dienstinstruktionen auszuführen:
Der Sicherheitsmitarbeiter achtet darauf, dass kein Unbefugter den Ausstellungsstand betritt und Diebstähle und Beschädigungen vermieden werden.
Schäden/Verluste müssen unmittelbar bei der Übergabe dem entsprechenden Sicherheitsmitarbeiter angezeigt werden. Später gemeldete Schäden können
nicht berücksichtigt werden.
Der Sicherheitsmitarbeiter achtet darauf, dass kein Unbefugter den Ausstellungsstand betritt und Diebstähle und Beschädigungen vermieden werden.
Schäden/Verluste müssen unmittelbar bei der Übergabe dem entsprechenden Sicherheitsmitarbeiter angezeigt werden. Später gemeldete Schäden können
nicht berücksichtigt werden.
Auch von den auf der Rückseite des Vertrages vermerkten Haftungsbegrenzungen sowie Haftungsbeschränkungen habe(n) ich/wir genehmigend Kenntnis genommen. Für die Bewachungsdurchführung sind nur obige Wachinstruktionen maßgebend. Für Schäden, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten entstehen, die nicht zu den eigentlichen Bewachungsaufgaben gehören, übernehmen die Bewachungsunternehmen keine Haftung.
Das Bewachungsunternehmen behält sich Barinkasso am Stand vor.
Bei einer Auftragserteilung innerhalb der letzten 5 Tage vor dem 1. Messetag wird ein Zuschlag in Höhe von 25% erhoben.
Laut Tarifrecht des Sicherheitsgewerbes NRW haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Mindeststundenvergütung von 4 Stunden.
Sofern Dienste bestellt oder ausgeführt werden unter 4 Stunden, werden diese Mindeststunden dennoch in Rechnung gestellt.
Informationen zum Servicepartner KÖTTER SE & Co. KG Security:
KÖTTER Security ist Deutschlands größter familiengeführter Sicherheitsdienstleister. Seit über 85 Jahren steht KÖTTER für Sicherheit. So unterschiedlich wie Ihre Anforderungen an das Thema Sicherheit sind, so unterschiedlich sind die von uns angebotenen Sicherheitslösungen.
Unsere „Smart Security Solutions“ berücksichtigen all Ihre Anforderungen und ermöglichen einen umfassenden Schutz. Dabei betrachten wir ... weiterlesen