- Startseite
- ...
- Kategorien
- Messestand
- Kommunikationstechnik
- Sondergenehmigung für die Inbetriebnahme einer WLAN-fähigen Anwendung - kundeneigener Access Point
Sondergenehmigung für die Inbetriebnahme einer WLAN-fähigen Anwendung - kundeneigener Access Point
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter Punkt 3.1.3, 5.9.4 und 7.1.3 der Technischen Richtlinien.
- Dieser Artikel wird vom offiziellen Service-Partner der Messe Düsseldorf ausgeführt.
- Deutsche Telekom AG / T-Systems
Telekom Service Center Messe
Postfach 10 10 06
40001 Düsseldorf
Germany
Tel.: +49 211 947-2000
Fax: +49 211 947-4748
eMail: telekom@messe-duesseldorf.de - Die Berechnung erfolgt über die Messe Düsseldorf!
- Zusätzliche Bedingungen:
Es gelten neben den Nutzungsbedingungen für das Online Order System (OOS), die Teilnahmebedingungen der Messe Düsseldorf GmbH sowie deren Technische Richtlinien (zusammenfassend im Folgenden „AGB der Messe Düsseldorf“ genannt) auch die unter den „Downloads“ abrufbaren sonstigen Bedingungen (u.a. mit wichtigen Hinweisen zur Vertragsabwicklung). Im Fall der Kollision zwischen den letztgenannten sonstigen Bedingungen und den AGB der Messe Düsseldorf gehen die Bestimmungen der AGB der Messe Düsseldorf denen der sonstigen Bedingungen vor.
Hinweise und Richtlinien für die Konfiguration des Access Points: (siehe auch „Leitfaden W-LAN auf Messen“)
- W-LAN Sender dürfen nur im 2.4 GHz Bereich senden, nicht im 5 GHz Bereich
- Die Sendeleistung muss auf die Standfläche reduziert werden! (-80 dBm an der Standgrenze)
- Die SSID (Kennung des AP) muss in den ersten Zeichen die Standnummer enthalten
- Kanal Bündelung (ChannelBonding) ist nicht erlaubt
- Andere Sender (z.B. Rückfahrkameras, Lichsteuerung, o.ä.) sind nicht erlaubt
- Dieses Formular stellt eine Genehmigung dar – keine Funktionsgarantie. Mit der Zuweisung eines Kanals erwerben Sie keine eigene Frequenz!
Erfolgt eine Inbetriebnahme ohne eine Genehmigung der Messe Düsseldorf oder entgegen der oben genannten Richtlinien, so werden die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IT und TK Dienste Pkt. 4.13 wirksam!
Wichtiger Hinweis!
Der Antragsteller erkennt an, dass anfallende Bearbeitungsgebühren von ihm übernommen werden und er bestätigt die Richtigkeit der gemachten Angaben.
Außerdem erkennt er an, dass die Messegesellschaft Düsseldorf GmbH bzw. die Deutsche Telekom AG im Falle von falschen oder unvollständigen Angaben das Recht haben, die Inbetriebnahmegenehmigung jederzeit mit und ohne vorherige Benachrichtigung zu entziehen.
Tarife
Bei Genehmigung des Antrages 229,00 € zzgl. USt.
Bei Nichtgenehmigung 79,00 € zzgl. USt.
Informationen zum Servicepartner DEUTSCHE TELEKOM BUSINESS SOLUTION GMBH:
Die Deutsche Telekom gehört mit rund 242 Millionen Mobilfunk-Kunden, 27 Millionen Festnetz- und 22 Millionen Breitband-Anschlüssen zu den führenden integrierten Telekommunikations-Unternehmen weltweit.
Wir bieten Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Festnetz/Breitband, Mobilfunk, Internet und Internet-TV für Privatkunden sowie Lösungen der Informations- und Kommunikationstechnik für Groß- und Geschäftskunden.
Die Deutsche Tel... weiterlesen